Die Zurich Golf GmbH hat ihren Sitz in Zürich (die Gesellschaft). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) sind verbindlicher Bestandteil jeglicher Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft. Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich von den Vertragsparteien abgeändert oder ergänzt wurden. Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar.
Die Gesellschaft betreibt und unterhält in ihren Räumlichkeiten an der Pfingstweidstrasse 106, 8005 Zürich (die Räumlichkeiten) Golfsimulatoren (die Anlagen) und bietet Mitgliedschaften (Memberships), Geschenkgutscheine (Gift Cards), Events sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen im Bereich des Golfsports an.
Für Einzelbuchungen, Geschenkgutscheine und Events gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Buchung akzeptierte Fassung der AGB. Für laufende Mitgliedschaften gelten spätere Änderungen nur nach Massgabe von Ziffer 19 dieser AGB.
Die Räumlichkeiten der Gesellschaft werden 24 Stunden im Selbstbedienungskonzept ohne ständige Aufsicht betrieben. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten erfolgt über einen Code, welcher der Kunde per E-Mail mit der Buchungsbestätigung erhält. Jeder Code ermächtigt nur für den einmaligen Zutritt während der gebuchten Zeit. Ein Code läuft automatisch nach der gebuchten Zeit ab.
Mitglieder erhalten einen personalisierten Zugang gemäss Mitgliedschaftsbedingungen (siehe Ziffer 4).
Die Weitergabe des Zutrittscodes an Dritte ist untersagt. Der/Die Buchende haftet für jegliche Folgen einer unberechtigten Weitergabe des Codes, einschliesslich Schäden an den Räumlichkeiten oder den Anlagen.
Minderjährige haben nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder volljährigen verantwortlichen Person Zutritt zu den Räumlichkeiten. Die erziehungsberechtigte Person trägt die volle Aufsichtspflicht und Verantwortung.
a. Die Anlagen werden zu einem Einheitstarif angeboten. Die aktuellen Preise finden sich jeweils unter www.zurichgolf.ch.
b. Die Anlagen der Gesellschaft können über die Buchungsplattform YourGolfBooking, die TrackmanApp oder über Drittplattformen wie myClubs gebucht werden.
c. Buchungen können jeweils stundenweise, startend zur vollen und/oder halben Stunde, getätigt werden. Ein vorzeitiger Abbruch durch den Kunden vor Ablauf der gebuchten Zeit berechtigt nicht zu einer Kostenrückerstattung oder Zeitgutschrift.
d. Buchungen sind persönlich und nicht übertragbar.
e. Eine Anlage kann von maximal 4 Personen gleichzeitig benutzt werden. Spezielle Events sind davon ausgenommen.
f. Stornierungen sind ausschliesslich per E-Mail an info@zurichgolf.ch vorzunehmen und müssenspätestens 24 Stunden vor dem reservierten Zeitfenster bei der Gesellschafteingegangen sein. Massgebend ist der Eingang der E-Mail bei der Gesellschaft. Stornierungen ausschliesslich über die Buchungsplattformen (YourGolfBooking, Trackman App, myClubs) gelten nicht als rechtzeitige Stornierung im Sinne dieser AGB.
Eine Mitgliedschaft kann ausschliesslich über das Anmeldeformular auf www.zurichgolf.ch/membership oder direkt per E-Mail an info@zurichgolf.ch abgeschlossen werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Gesellschaft zustande.
Die Gesellschaft bietet folgende Mitgliedschaftstypen mit folgenden Erstlaufzeiten an: 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate (Standard-Memberships) sowie Membership Light (12 Monate). Zeitweise – in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr – bietet die Gesellschaft zusätzlich ein Spezialangebot “All you can Golf” mit unbegrenzten Buchungsstunden während einer befristeten Aktionsperiode an.
Der genaue Leistungsumfang (Anzahl Peak-Time-Stunden pro Monat, Off-Peak-Nutzung, Equipment, Vergünstigungen) ergibt sich aus derjeweils gültigen Beschreibung des gewählten Mitgliedschaftstyps auf www.zurichgolf.ch/membership.
Peak- und Off-Peak-Zeiten sind auf der Website definiert. Die Gesellschaft behält sich vor, diese mit einer Vorankündigung von einem Monat anzupassen.
Nicht genutzte Peak-Stunden eines Monats werden einmalig auf den Folgemonat übertragen und verfallen, wenn sie bis zum Ende dieses Folgemonats nicht genutzt werden. Eine Barauszahlung, Rückerstattung oder Übertragungüber das Ende der Vertragslaufzeit hinaus ist ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaftsgebühr kann nach Wahl des Mitglieds entweder als Gesamtbetrag im Voraus für die gesamte Erstlaufzeit oder in monatlichen Raten entrichtet werden. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Lastschrift, TWINT oder Banküberweisung.
Bei monatlicher Zahlung wird die Gebühr jeweils im Voraus zu Beginn des Monats fällig.
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung im Verzug, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Mitglied eine schriftliche Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zu setzen. Verstreicht die Nachfrist ungenutzt, ist die Gesellschaft berechtigt, den Zugang zu sperren und die Mitgliedschaft fristlos aufzulösen. Verzugszinsen von 5 % gemäss Art. 104 OR sowie Mahn- und Inkassokosten gehen zulasten des Mitglieds.
Die Mitgliedschaft kann während der Erstlaufzeit (3, 6 oder 12 Monate) nicht ordentlich gekündigt werden. Sie endet nicht automatisch, sondern verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils stillschweigend um einen weiteren Monat, bis sie von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Kündigungen haben in Textform per E-Mail an info@zurichgolf.ch oder per eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend ist der Eingang bei der Gesellschaft.
Beide Vertragsparteien können die Mitgliedschaft jederzeit aus wichtigem Grund fristlos auflösen. Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei besonderen Umständen (z.B. längere Krankheit, berufliche Auslandentsendung) zeigt sich die Gesellschaft kulant und sucht im Einzelfall eine einvernehmliche Lösung. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Mitgliedschaften sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar. Während der Erstlaufzeit ist der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis garantiert. Für die Zeit nach der Erstlaufzeit kann die Gesellschaft den Preis mit einer Vorankündigung von einem Monat anpassen. Das Mitglied hat indiesem Fall ein Sonderkündigungsrecht.
a. Geschenkgutscheine können über www.zurichgolf.ch oder direkt bei der Gesellschaft erworben werden.
b. Geschenkgutscheine sind ab Ausstellungsdatum 5 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt der Anspruch ersatzlos.
c. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.
d. Geschenkgutscheine können auch im Rahmen von Sonderaktionen und Promotionen der Gesellschaft eingelöst werden, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
e. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins übernimmt die Gesellschaft keine Haftung und ersetzt den Gutschein nicht.
a. Für Team Events, Firmenanlässe und Gruppenbuchungen gelten die vorliegenden AGB. Die spezifischen Konditionen werden im Rahmen der Buchungsbestätigung per E-Mail festgehalten. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zuhaben.
b. Eventbuchungen können bis 14 Tage vor dem Eventdatum kostenlos storniert werden. Bei Stornierungenzwischen 14 und 7 Tagen vor dem Event werden 50 % geschuldet, bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor dem Event der gesamte Preis. Stornierungen sind per E-Mailan info@zurichgolf.ch zu richten.
c. Die Gesellschaft kann bei Events nach vorheriger Absprache alkoholische Getränke ausschenken. Es gelten die Bestimmungen gemäss Ziffer 9.
d. Für Schäden, die durch Eventteilnehmende verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
Kunden der Gesellschaft müssen folgende Regeln respektieren:
a. Es dürfen ausschliesslich unbedruckte Bälle benutzt werden. Markierungen oder Clublogos hinterlassen auf der Leinwand Spuren und sind nicht gestattet. Es werden Bälle zur Verfügung gestellt.
b. Anwesende Personen sowie die Räumlichkeiten und die Einrichtung der Gesellschaft sind mit Respekt zu behandeln.
c. Kunden dürfen Gäste mitbringen. Dabei ist die Maximalanzahl von vier Spielern pro Simulator nicht zu überschreiten. Spezielle Events sind davon ausgenommen.
d. Die Anlage ist nach Benutzung in einem ordentlichen und aufgeräumten Zustand pünktlich zum Beendigungszeitpunkt der gebuchten Zeit zu verlassen.
e. Das Spiel anwesender Kunden darf in keiner Weise gestört werden. Lärm und unnötige Bewegung sind zu vermeiden.
f. Das Konsumieren von Nahrungsmitteln in den Räumlichkeiten ist erlaubt, innerhalb der Anlagen selbst jedoch untersagt.
g. Rauchen ist in den gesamten Räumlichkeiten der Gesellschaft untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
h. In den Räumlichkeiten stehen den Kunden zwei Sonos-Lautsprecher zur Verfügung, über die selbst Musik abgespielt werden kann. Die Lautstärke ist so zu wählen, dass weder andere Spielende in den Räumlichkeiten noch die Nachbarschaft im Gebäude gestört werden. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Lärmreklamationen oder unangemessener Lautstärke einzugreifen.
Sämtliche Anlagen, zur Benutzung vorhandenes Golfequipment und die Einrichtung in den Räumlichkeiten sind mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Alle Kunden haben auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Beschädigungen sowie Verschmutzungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind, werden auf dessen Kosten behoben.
In den Räumlichkeiten werden während der ordentlichen Selbstbedienungszeiten ausschliesslich alkoholfreie Getränke (Kaltgetränke aus dem Kühlschrank, Kaffee an der Bar) angeboten. Die Bezahlung erfolgt eigenständig via TWINT, QR-Code oder andere von der Gesellschaft akzeptierte Zahlungsmittel. Es gelten die vor Ort angeschriebenen Preise. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Im Rahmen von durch die Gesellschaft betreuten Events oder Sonderanlässen können auch alkoholische Getränke angeboten werden. Die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 16 Jahren ist verboten; Spirituosen, Aperitife und Alcopops dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Die Gesellschaft behält sich vor, einen Altersnachweis zu verlangen.
Sollten Kunden im Einzelfall mitgebrachte oder an Events ausgegebene alkoholische Getränke konsumieren, sind sie selbst dafür verantwortlich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen zum Jugendschutz und zur Strassenverkehrssicherheit. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Folgen des Alkoholkonsums.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Personen, die offensichtlich unter starkem Alkoholeinfluss stehen oder andere Kunden gefährden, den Zutritt zu verweigern oder von der Anlage zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.
Ist die Benutzung einer gebuchten Anlage aufgrund technischer Probleme nicht möglich – falsche Bedienung der Software durch den Kunden ausgenommen – wird der Buchungsbetrag zurückerstattet. Alle sonstigenauf Kundenseite entstandenen Umtriebe oder Kosten werden nicht vergütet.
Bei technischen Problemen ist der Support unter der Telefonnummer +41 44 798 18 36 oder per E-Mail an info@zurichgolf.ch zukontaktieren.
Aus Sicherheitsgründen werden die Räumlichkeiten rund um die Uhr videoüberwacht. Die Kunden erklären sich damit einverstanden, dass Bild- und gegebenenfalls Tonaufnahmen erstellt werden. Sämtliche Aufnahmen werden vertraulich behandelt, dienen ausschliesslich Sicherheits- und Beweiszwecken und werden nach den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und gelöscht. Details zur Datenbearbeitung finden sich inder Datenschutzerklärung der Gesellschaft.
Wer gegen eine Regel der Gesellschaft verstösst oder den Anweisungen der Gesellschaft nicht Folge leistet, kann von der Gesellschaft von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen kann die Gesellschaft ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot aussprechen sowie bestehende Mitgliedschaften fristlos auflösen.
Für bereits gebuchte Stunden oder bezahlte Mitgliedschaftsbeiträge besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung.
Kunden sind angehalten, Buchungen wahrzunehmen oder rechtzeitig zu stornieren. Die Gesellschaft behält sich vor, bei wiederholten No Shows Sanktionen gemäss Ziffer 12 dieser AGB einzuleiten.
Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Abschluss genügender persönlicher Versicherungen (Unfall, Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.
Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die durch sieoder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen ist die Haftung der Gesellschaft – soweit gesetzlich zulässig –ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
Für mitgebrachte Wertgegenstände, Bekleidung und Equipment wird keine Haftung übernommen. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Allfällige Schäden sind der Gesellschaft umgehend zu melden.
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Gesellschaft zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immaterialgüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Gesellschaft Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Bild- und Tonaufnahmen durch den Kunden sind nur für private Zwecke erlaubt. Eine anderweitige Nutzung dieser Aufnahmen, deren Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien (inkl. Social Media) bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Gesellschaft.
Die Gesellschaft bearbeitet Personendaten im Einklangmit dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der Datenschutzverordnung (DSV). Die Bearbeitung erfolgt insbesondere zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, zur Abwicklung von Buchungen und Mitgliedschaften, zur Kommunikation mit Kunden sowie zu gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken.
Die Gesellschaft bearbeitet im Rahmen der Vertragsbeziehung mit den Kunden deren Personendaten. Details zur Datenbearbeitung, zu den Rechten der betroffenen Personen (insbesondere Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrecht) sowie zu Drittübermittlungen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.zurichgolf.ch/privacy-policy. Mit der Buchung einer Anlage, dem Erwerb einer Geschenkkarte oder dem Abschluss einer Mitgliedschaft bestätigt der Kunde, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Vertragsparteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Gesellschaft, ihrer Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Terrorismus, Sabotage, Streiks oder behördlich angeordneten Schliessungen – verunmöglicht, so ist die Gesellschaft während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit.
Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann dieG esellschaft vom Vertrag zurücktreten. Die Gesellschaft hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für nicht erbrachte Leistungen anteilig zurückzuerstatten. Jegliche weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Diese AGB können von der Gesellschaft jederzeit geändert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.zurichgolf.ch/terms-of-service ersichtlich. Wesentliche Änderungen, welche laufende Mitgliedschaften betreffen, werden den Mitgliedern mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Das Mitglied ist berechtigt, die Mitgliedschaft auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Nimmt das Mitglied diese Möglichkeit nicht wahr, gilt die geänderte Fassung als angenommen.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt für allfällige Vertragslücken.
Für alle Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten mit der Gesellschaft ist Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.
Die Vertragsparteien bemühen sich, Streitigkeiten vorabgütlich beizulegen.
Gerichtsstand für natürliche Personen ist nach Wahl der klagenden Partei der Sitz der Gesellschaft (Zürich) oder der Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der Gesellschaft( Zürich) als Gerichtsstand. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.
Zürich, Juni 2026
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